Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Status des reglementierten Beauftragten?

Was sind die Zulassungsvoraussetzungen für den Status des reglementierten Beauftragten?

Ein Unternehmen muss folgende Voraussetzungen erfüllen, um den Status des reglementierten Beauftragten zu erlangen bzw. die Zulassung zu beantragen:

1) Durchführung von Sicherheitskontrollen

  • Eine Sicherheitskontrolle ist die Vergabe des Sicherheitsstatus für eine Luftfrachtsendung. Den Sicherheitsstatus für Luftfrachtsendungen vergeben in der Regel Spediteure, in dem sie die Frachtbegleitdokumente erstellen.
  • Eine weitere Sicherheitskontrolle ist die physische Annahme von Luftfracht. Die Annahme von Luftfracht führen hauptsächlich Lagerhalter, Logistikdienstleister und Verpacker durch.

2) Vorhandenes Luftfracht-Sicherheitsprogramm

3) Unterzeichnete Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 6-A

4) Benennung der Luftsicherheitsbeauftragten

5) Mitarbeiter, welche in Sicherheitsbereichen tätig sind, müssen über eine  Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 LuftSiG verfügen.

6) Schulung des Personals

  • Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten (gemäß 11.2.5 VO (EU) 2015/1998). Diese Schulung gilt ausschließlich für die Mitarbeiter Ihres Unternehmens, welche Sie zum Luftsicherheitsbeauftragten und dessen Stellvertreter ernennen möchten.
  • Luftsicherheitsschulung für Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen (gemäß 11.2.3.9 VO (EU) 2015/1998).
  • Allgemeine Schulung des Sicherheitsbewusstseins (gemäß 11.2.7 VO (EU) 2015/1998) für Personen mit Zugang zu Luftfracht.
  • Ausbildung zur Kontrollkraft für Fracht und Post (gemäß 11.2.3.2 VO (EU) 2015/1998)

Letzteres wird nur dann benötigt, wenn Ihr Personal an Luftpost- sowie Luftfrachtsendungen, Kontrollen (beispielsweise Röntgenkontrollen) durchführen soll.

Für die Schulungen ist die bereits erhaltene Zuverlässigkeitsüberprüfung jedes Teilnehmers (Mitarbeiters beim reglementierten Beauftragten) ebenfalls eine Voraussetzung.